| Nehmen
Sie sich auf jeden Fall genug Zeit, bevor Sie sich für
die Anschaffung eines Hundes entscheiden. Sie verbringen möglicherweise
die nächsten 10-15 Jahre mit ihm! Sind Sie bereit, über
viele Jahre, in jeder Situation, die Verantwortung für
einen Hund zu übernehmen?
Überdenken Sie bitte folgendes:
Was geschieht zum Beispiel mit dem Hund bei ...
- Familienzuwachs?
- Wohnungswechsel?
- Berufswechsel?
Wer betreut Ihren Hund im Notfall?
- Unfall
- Krankheit
- Kuraufenthalt
- etc.
Wer kümmert sich um den Hund,
wenn er nicht mit in den Urlaub kann?
Können Sie sich einen Hund
auch leisten?
Bedenken Sie - ein Hund verursacht ständig
Kosten. Besonders sollten die anfallende Futter kosten und
die das Zubehör wie Körbchen etc. nicht unterschätzt
werden. Auch ein Tierarztbesuch sollte eingeplant werden.
Selbst wenn der Hund sein Leben lang gesund ist, so fallen
Kosten für die jährlichen Schutzimpfungen und die
regelmäßigen Wurmkuren an – die evtl. durchzuführende
Kastration nicht zu vergessen.
Gutes Futter kostet eine menge Geld, besonders große
Hunde "verschlingen" eine Menge! Auch eine Ausstattung
(Leine, Halsband, Körbchen, Spielzeug, Näpfe, Bürsten,
Kämme, Autozubehör...) muss gekauft werden. Jährlich
müssen auch die Kosten für eine Haftpflichtversicherung
und die Hundesteuer beglichen werden.
Hunde bringen eine Menge Schmutz ins Haus und die meisten
verlieren das ganze Jahr über (mal mehr und mal weniger)
Haare. Bei nassem Wetter riechen Hunde zuweilen auch ein wenig
streng.
Das Wesen des Hundes und seine Beziehung zum Menschen stellen
im Gegensatz zu vielen anderen Heimtieren besondere Ansprüche
an den Besitzer. Artgerechte Erziehung und Beschäftigung
erfordern viel Zeit.
Haben Sie genügend Zeit, um den Hund bei Ihnen einzugewöhnen,
ihn zu erziehen, ihm genug Auslauf zu bieten, mit ihm zu spielen,
zu schmusen und ihn zu pflegen? Sollten Sie sich für
einen Welpen interessieren, dann bedenken Sie bitte den enormen
Zeitaufwand.
Sind Sie bereit, auch bei Wind und schlechtem Wetter längere
Spaziergänge mit dem Hund zu machen?
Sind Sie bereit, mit Ihrem Hund ggf. einen Erziehungskurs
oder mit Ihrem Welpen eine Welpenspielgruppe zu besuchen?
Hunde sind soziale Lebewesen und sollten ihr Rudel bzw. ihre
Menschen soviel wie möglich um sich haben. Daher brauchen
sie viel Zuwendung, Beschäftigung und gemeinsame Erlebnisse
mit ihren Menschen. Sie sollten nicht länger als 4-5
Stunden am Tag alleine gelassen werden.
Wie ist Ihre Wohnsituation? Passt ein Hund in ihre Wohnverhältnisse?
Sind auch geeignete Spazierwege in der Nähe oder wären
Sie bereit, mit dem Hund täglich einen Ausflug in eine
hundefreundliche Umgebung zu machen? Erlaubt Ihr Vermieter
die Haltung von Haustieren? Lassen Sie sich die Einverständniserklärung
zur Hundehaltung sicherheitshalber schriftlich geben!
Wenn Sie jetzt immer noch von Ihrer Entscheidung überzeugt
sind und all diese Verpflichtungen, Kosten und Arbeiten gerne
auf sich nehmen, haben Sie und Ihre Familie eine wunderbare
Wahl getroffen und Sie werden viel Freude an Ihrem neuen Familienmitglied
haben!
'Einige der wenigen Dinge, die man mit Geld nicht kaufen kann,
ist das Schwanzwedeln des Hundes'
Zum Abschluss noch ein paar Informationen:
In NRW muss der Hund innerhalb von zwei Wochen beim Einwohner-meldeamt
bzw. Ordnungsamt gemeldet werden (Ordnungsamt nur bei 20/40
Hunden). Beim Ordnungsamt braucht man bei Hunden, die laut
Landeshundegesetz als 20/40 eingestuft wurden, den Sachkunde-nachweis,
Versicherungsnachweis und die Chipnummer.
Als Hundehalter haben Sie die gesetzliche Verpflichtung Ihren
Hund unter Kontrolle zu halten, ihn nicht zum Ärgernis
für andere werden zu lassen und ihn nicht zu mißhandeln.
Jeder Hundehalter ist aufgefordert am Halsband seines Hundes
die Steuermarke der Gemeinde (in Grevenbroich gibt es diese
Bestimmung nicht) zu befestigen.
Hunde können Schäden und Unfälle verursachen.
Es ist eine vernünftige Vorsorge eine Versicherung abzuschließen,
um diese Möglichkeiten abzudecken.
Landeshundegesetz NRW seit 1. Januar 2003 in Kraft
Im neuen Landeshundegesetz werden in § 3 folgende Hunde
(sowohl reinrassige als auch Mischlinge daraus) als gefährlich
eingestuft:
Pitbull Terrier, American Staffordshire
Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
§ 10 nennt weitere "Hunde bestimmter Rassen"
– das ist die verkürzte Variante der bisherigen
Anlage 2 der Landeshundeverordnung:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff,
Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
Auflagen an die Halter von Hunden nach § 3 und
§ 10: siehe Landeshundegesetz
Große Hunde (Schulterhöhe ab 40 cm oder schwerer
als 20 kg) und Auflagen an ihre Halter
- Wer einen großen Hund hält, muss dies beim
Ordnungsamt melden
- Es muss ein Sachkundetest erbracht – oder mindestens
dreijährige problemfreie Haltungserfahrung nachgewiesen
werden.
- Wenn die jeweilige Kommune darauf besteht, muss der
Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
müssen große Hunde an die Leine genommen werden
– und das nur innerorts.
Zentrales Mikrochip-Register
Alle Hunde nach § 3 und § 10 sowie alle "großen"
(höher als 40 Zentimeter/schwerer als 20 Kilogramm) müssen
wie mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, damit ihre
Herkunft zweifelsfrei zu klären ist. Die Daten dieser
Mikrochips werden bisher schon bei privaten Organisationen
(u.a. Tasso
und Deutsches
Haustierregister) erfasst. Sie sollen künftig auch
bei einer zentralen NRW-Stelle gesammelt werden.
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